Patienteninformation für das e-Rezept
Die Bundesregierung verpflichtet alle Arztpraxen, die Rezepte ab Januar 2024 als eRezepte auszustellen.
Der Start für das e-Rezept in unserer Praxis ist am Dienstag, den 12.12.2023, in der Nachmittags-Sprechstunde.
Alle Apotheken müssen eRezepte annehmen.
Sofern Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) Ihrer Krankenkasse – die „Versichertenkarte“ – schon zu Quartalsbeginn eingelesen haben, erhalten Sie Ihre Rezepte für das Quartal als eRezept.
Ihre Rezepte können Sie einfach in der Apotheke durch Stecken der eGK abrufen.
Sollte Ihr Medikament dort noch nicht abrufbar sein, waren Sie schneller als wir, denn auch wir brauchen Zeit, um gründlich und rechtssicher zu arbeiten.
Also versuchen Sie es bitte am Folgetag erneut, ansonsten geben Sie uns bitte eine Rückmeldung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.